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Produkthaftung in den USA für deutsche Unternehmen und Versicherer
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Deutsche / Doppelte Staatsangehörigkeit
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Die Beitreibung von Forderungen in den USA stellt im Ausland ansässige Gläubiger und deren Anwälte oftmals vor erhebliche Probleme. Neben der Sprachbarriere erschweren Vorschriften zum Schutz von Schuldnern die Einziehung. Darüber hinaus machen außerhalb der Vereinigten Staaten ansässige Gläubiger ebenso wie deren Anwälte regelmäßig die Erfahrung, daß sie nicht wirklich ernst genommen werden, bevor ein Rechtsanwalt mit Sitz und Zulassung in den USA eingeschaltet wird. Bis dahin wird wertvolle Zeit verloren. Verjährungsfristen laufen, Vermögen wird beiseite geschafft und Schuldner verschwinden.

SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW vertritt deutsche und deutschsprachige Mandanten bei der Beitreibung von Forderungen in den USA. Für unsere Mandanten und deren Anwälte in Deutschland stehen attraktive Vergütungsmodelle zur Verfügung. In geeigneten Fällen können wir Ihnen ein Erfolgshonorar anbieten.
  • Prüfung von Forderungen: Nutzen Sie unsere einzigartige Qualifikation und Erfahrung in diesem Bereich. Wir überprüfen die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit Ihrer Forderungen sowie gegen Sie gerichteter Forderungen nach amerikanischem und deutschem Recht. Holger Siegwart, Esq. ist in Deutschland und den USA als Rechtsanwalt zugelassen (Mitglied der California State Bar) und war zudem in beiden Ländern über Jahre hinweg als Anwalt tätig.

  • Außergerichtliches Mahnwesen: Kontaktaufnahme mit Schuldnern in den USA, Zustellung von Zahlungserinnerungen und Mahnungen; unser Ziel ist die Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen soweit möglich. Wir verfügen jedoch auch über das Know-How zur rechtzeitigen Vorbereitung gerichtlicher Maβnahmen soweit erforderlich.

  • Zahlungsvereinbarungen: SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW vertritt Sie bei Verhandlung, Abschluß und Überwachung von Zahlungsvereinbarungen mit Schuldnern in den USA und bietet Ihnen im Bedarfsfall eine kompetente zweisprachige Verhandlungshilfe.

  • Kosten und Zinsen: Unsere Tätigkeit für Sie umfaßt die Beitreibung erstattungsfähiger Kosten und Gebühren in den USA sowie die Geltendmachung von Verzugszinsen

  • Schuldnerermittlung in den USA: Ein Meldewesen nach deutschem Vorbild existiert in den USA nicht. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung des Aufenthaltsorts von regelmäβig in den USA ansässigen Schuldner und Schuldnern, die sich in die USA abgesetzt haben.

  • Ermittlung von Vermögenswerten in den USA: Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung von beweglichem und unbeweglichem Schuldnervermögen in den USA sowie der Einholung von Schuldnerauskünften und Bonitätsprüfung in den USA.

  • Insolvenzverfahren: Wir übernehmen die Anmeldung Ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen Ihres Schuldners in den USA und vetreten Sie im weiteren Verfahren vor dem Insolvenzgericht.

  • Anfechtung von Verfügungen über Schuldnervermögen: Säumige Schuldner versuchen oftmals Ihre Vermögenswerte durch Veräußerung an Ehegatten, Familienangehörige, oder sonstige nahestehende Dritte dem Zugriff Ihrer Gläubiger zu entziehen. Die Versuchung Gläubiger zu benachteiligen wird nicht geringer, wenn Ihr Schuldner weiß, daß Sie weit entfernt sind. SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW vertritt geschädigte Gläubiger im Rahmen der Anfechtung von benachteiligenden Verfügungen

 

 

 

--© SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW 20102009-
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