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Deutsche / Doppelte Staatsangehörigkeit
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Beibehaltungsgenehmigung und Doppelte Staatsangehörigkeit für Deutsche in den USA

Die Beibehaltungsgenehmigung und doppelte Staatsangehörigkeit für Deutsche in den USA ist für viele deutsche Staatsbürger in den Vereinigten Staaten, die einen US-Amerikanischen Pass beantragen, aber ihren deutschen Pass nicht verlieren wollen, zu einer wichtigen Frage geworden.
Der Erwerb der US-Amerikanischen Staatsangehörigkeit führt grundsätzlich automatisch zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Viele Auswanderer aus Deutschland haben dadurch in der Vergangenheit die deutsche Staatsbürgerschaft in den USA verloren.

Die Beibehaltungsgenehmigung erlaubt es deutschen Staatsbürgern in den USA, US-Amerikaner zu werden, und trotzdem Deutsche zu bleiben. Hierdurch wurde nunmehr auch für viele Deutsche in den Vereinigten Staaten die doppelte Staatsangehörigkeit ermöglicht, die Deutschland nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Im Jahr 2000 wurde das deutsche Recht zur doppelten Staatsangehörigkeit reformiert. Es gilt zwar noch immer der Grundsatz, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit verliert, wenn man eine andere Staatsangehörigkeit annimmt. Allerdings können die deutschen Behörden unter bestimmten Voraussetzungen jetzt einfacher Ausnahmen für Deutsche gewähren, welche die US-Amerikanische Staatsangehörigkeit annehmen wollen, und die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erteilen.

Dabei ist aber zu beachten, dass es in Deutschland nicht von vornherein einen Anspruch auf Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung gibt. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Bundesverwaltungsamtes, welches letztendlich über Ihren Antrag entscheidet. Im Rahmen der Zulässigkeit der doppelten Staatsangehörigkeit und Bewilligung der Beibehaltungsgenehmigung sind insbesondere die folgenden Gründe und Kriterien wichtig:
Bei der Ermessensentscheidung berücksichtigen die deutschen Behörden einerseits, ob noch ausreichende Bindungen und Kontakte nach Deutschland bestehen. Zudem ist die Beherrschung der deutschen Sprache in diesem Zusammenhang von Bedeutung.

Andererseits wird bei der Entscheidung über die Beibehaltungsgenehmigung berücksichtigt, welche Nachteile ein Antragsteller hat, wenn er die US-Amerikanische Staatsangehörigkeit nicht erwerben kann. Hier kommen insbesondere berufliche und aufenthaltsrechtliche Nachteile in Betracht, auch erbrechtliche Gründe und andere Gründe können im Einzelfall von Bedeutung sein. Dabei spielt natürlich eine Rolle, ob diese Nachteile nicht schon durch den Erwerb einer Greencard beseitigt sind. Die Beurteilung hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab und kann kompliziert sein.
Für Deutsche, die schon sehr lange in den USA leben, gibt es zwischenzeitlich zusätzliche Erleichterungen. Erstaunlicherweise sind aber sowohl die Möglichkeit der Beibehaltungsgenehmigung zum Erwerb der doppelten Staatsangehörigkeit durch Deutsche in den USA, als auch die zusätzlichen Erleichterungen für Deutsche mit langjährigem Aufenthalt in den USA weithin unbekannt.

Der Antrag auf Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung wird nicht direkt beim Bundesverwaltungsamt in Köln, sondern bei dem für den Wohnort des Antragstellers in den USA zuständigen Deutschen Generalkonsulat eingereicht. Das deutsche Konsulat in den USA leitet den Antrag dann versehen mit einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsamt in Köln weiter. Die Bearbeitungszeit für die Beibehaltungsgenehmigung beträgt dort momentan im Durchschnitt ca. 4-6 Monate, kann in Einzelfällen aber auch länger dauern. Eine beschleunigte Bearbeitung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Ganz wichtig: stellen Sie den Antrag zum Erwerb der US-amerikanische Staatsangehörigkeit erst dann, wenn Sie die schriftliche Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit in Händen halten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sie bei schneller Erteilung der US-Amerikanischen Staatsangehörigkeit ihre deutsche Staatsangehörigkeit - vielleicht unwiederbringlich - verlieren, wenn Sie die Beibehaltungsgenehmigung zu diesem Zeitpunkt noch nicht haben.
Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit tritt dann automatisch ein, auch wenn Sie noch im Besitz eines deutschen Passes sind.

Aus der Praxis ist bekannt, dass nicht wenige ehemalige Deutsche auch nach Verlust der Staatsangehörigkeit weiterhin mit dem deutschen Pass reisen bzw. sogar einen neuen deutschen Pass beantragen. Dies ist rechtswidrig und strafbar. Hiervon ist dringend abzuraten. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass im digitalen Zeitalter und bei verbessertem Informationsaustausch zwischen deutschen und US-Amerikanischen Behörden diese Fälle in Zukunft nach und nach aufgedeckt werden.
Wer durch Geburt in den USA die US-Amerikanische und gleichzeitig durch Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, verfügt bereits über die doppelte Staatsangehörigkeit. Eine Beibehaltungsgenehmigung ist in diesem Fall nicht erforderlich.


 

 

 

--© SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW 20102009-
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