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Produkthaftung in den USA für deutsche Unternehmen und Versicherer
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Deutsche / Doppelte Staatsangehörigkeit
Siegwart German American Law
 

Das Vertragsrecht in den USA weist erhebliche Unterschiede zum deutschen Recht auf, welche sowohl beim Vertragsschluß auch im Rahmen der Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen und Abwicklung von Leistungsstörungen von wesentlicher Bedeutung sind. Bei grenzüberschreitenden Vertragsbeziehungen müssen zudem weitere Besonderheiten beachtet werden.
  • Vertragsgestaltung: SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW erstellt Verträge nach amerikanischem Recht, Verträge im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr und Veträge mit Auslandsbezug (zB Kauf und Lieferung von Waren, Dienstleistungen, Erwerb, Veräuβerung und Nutzung von Grundtsücken, Abwicklung von Forderungen und Schäden, Gesellschaftsverträge, Verträge zur Erbauseinandersetzung, Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarungen, Schiedsgerichtsklauseln etc.). Verträge können auf Wunsch zweisprachig erstellt werden.

  • Vertragsprüfung: Überprüfung und Überarbeitung von bestehenden Verträgen nach US-amerikanischem Recht und UN-Kaufrecht (CISG); Inhaltskontrolle; Prüfung formaler Voraussetzungen

  • Kündigung / Rücktritt / Anfechtung von Verträgen: Wir prüfen für Sie die Möglichkeiten der Kündigung, des Rücktritts und der Anfechtung von Verträgen nach amerikanischem Recht. Die Voraussetzungen und das Verhältnis dieser Rechtsbehelfe unterscheidet sich vom deutschen Recht. Gleiches gilt für die Rechtsfolgen. Zudem sind unterschiedliche formale Voraussetzungen für Kündigung, Rücktritt und Anfechtung zu beachten. Unbedachte Schritte können unerwünschte Konsequenzen nach sich ziehen und erhebliche Schadensersatzforderungen auslösen.

  • Formerfordernisse: Verträge nach amerikanischem Recht unterliegen unterschiedlichen Formerfordernissen und Wirksamkeitsvoraussetzungen, die es im Einzelfall bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen zu beachten gilt.

  • CISG / UN-Kaufrecht: SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW ist Ihr Ansprechpartner für die Erstellung, Überprüfung und Abwicklung von Verträgen im grenzüberschreitenden Warenverkehr nach UN-Kaufrecht (CISG).

  • Mängel: Wir nehmen Ihre Rechte in den USA im Fall von mangelhaften Lieferungen und Leistungen wahr. Beachten Sie, daß Mängelrügen und Rechtsfolgen mangelhafter Lieferungen und Leistungen sich vom deutschen Recht unterscheiden.

  • Verzug und Nichterfüllung: Wir nehmen Ihre Rechte in den USA bei verspäteter Leistung oder Zahlung sowie im Falle von Erfüllungsverweigerung und  Nichterfüllung wahr. Beachten Sie, daß Rechtsbehelfe und Rechtsfolgen von Leistungsstörungen in den USA abweichend vom deutschen Recht geregelt sind.

  • Schadensersatz: Wir betreiben für unsere Mandanten die auβergerichtliche und erforderlichenfalls gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in den USA aufgrund von Mängeln, Verzug,  Nichterfüllung und Verletzung sonstiger vertraglicher Pflichten.

  • Vertragsanpassung: Im amerikanischen Common Law System haben Richter die Befugnis, unter bestimmten Voraussetzungen Verträge anzupassen und inhaltliche Regelungen neu zu fassen. Dies kann eine zusätzliche Option für Sie darstellen. Beachten Sie, daß auch Ihr Vertragspartner davon Gebruach machen könnte.

  • Pauschalierter Schadensersatz und Vertragsstrafe in den USA: Vertragsstrafen sind nach amerikanischem Recht grundsätzlich nicht durchsetzbar. Pauschalierter Schadensersatz kann vereinbart werden, strenge Wirksamkeitsvoraussetzungen sind jedoch zu beachten. Die Beurteilung hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Dieser Problematik sollte bereits im Rahmen der vertragsgestaltung Rechnung getragen werden.

  • Internationales Privatrecht in den USA: Die Untersuchung kollisionsrechtlicher Fragestellungen ist bei Streitigkeiten aus grenzüberschreitenden Vertragsbeziehungen unerläßlich. Die Ermittlung des auf vertragliche Streitigkeiten anwendbaren nationalen und bundesstaatlichen Rechts nach dem am Gerichtsort in den USA geltenden internationalen Privatrecht und die Beurteilung der Wirksamkeit von Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln sind die Grundlage für Ihr weiteres Vorgehen.

  • Grundstückskauf / Immobilienerwerb: Die einzelnen Schritte des Erwerbs von Grundeigentum in den USA unterscheiden sich zum Teil wesentlich vom Aublauf eines Immobilienkaufs in Deutschland. SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW ist Ihr Ansprechpartner für die Erstellung und Überprüfung von Verträgen zum Kauf und Verkauf von Immobilien in den USA. Wir blicken auf eine langjährige Erfahrung mit Grundstücksgeschäften in Deutschland und den USA zurück und können auf dieser Grundlage eine umfassende rechtsvergleichende Beratung zu den einzelnen Schritten des Immobilienerwerbs in den USA anbieten.  

  • Abwicklung von Grundstückskaufverträgen: Betreuung im Rahmen der Abwicklung von Grundtsückskaufverträgen, Überwachung der rechtzeitigen Erfüllungen von Vertragsbedingungen, insbesondere Zahlungen, Inspektionen, sowie Offenlegung von Mängeln; Koordinierung von Transaktionen mit Title Companies und Notaren.

  • Mietvertrag / Pachtvertrag: Entwurf und Überprüfung von neuen und laufenden Mietverträgen und Pachtverträgen nach amerikanischem Recht. Zweisprachige Vehandlungshilfe. Beratung und Vertretung hinsichtlich Kündigung und Verlängerung von Miet und Pachtverträgen in den USA. Beachten Sie, dass Vertragsverletzungen und ungerechtfertigte Kündigungen erhebliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen können.

  • Gesellschaftsvertrag: Erstellung und Überprüfung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen etc. nach amerikanischem Recht, auf Wunsch zweisprachig; zweisprachige Verhandlungshilfe

  • Gutachten zum Vertragsrecht in den USA, internationalen Privatrecht, UN-Kaufrecht (CISG) und Fragen des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs werden von SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW auf Wunsch rechtsvergleichend und zweisprachig erstellt.

 

 

 

--© SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW 2010
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