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Produkthaftung in den USA für deutsche Unternehmen und Versicherer
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Deutsche / Doppelte Staatsangehörigkeit
Siegwart German American Law
 
  • Unsere Kosten:
    SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW bietet attraktive Stundensätze und Pauschalhonorare an. In geeigneten Fällen kann zudem nach amerikanischem Recht ein echtes Erfolgshonorar vereinbart werden (kein Erfolg, kein Honorar). Aufgrund unserer straffen Organisation und schlanken Kostenstruktur können wir wesentlich günstiger zu arbeiten, als internationale Großkanzleien. Darüber hinaus besteht in geeigneten Fällen die Möglichkeit der Gebührenteilung mit deutschen und amerikanischen Kollegen, ohne Ihre Mandanten zusätzlich zu belasten.
    Wir berechnen selbstverständlich keine deutsche Umsatzsteuer. Sie bzw. Ihre Mandanten sparen zusätzlich 19%.
    Sie profitieren davon, daβ Holger Siegwart, Esq. nicht nur in beiden Ländern als Anwalt zugelassen ist, sondern auch tatsächlich in beiden Ländern über Jahre hinweg als Rechtsanwalt gearbeitet und Mandanten vor Gericht vertreten hat. Vergleichen Sie.
  • Auβergerichtliche und gerichtliche Vertretung in den USA:
    Wir beraten und vertreten Ihre Mandanten auβergerichtlich und gerichtlich, insbesondere im amerikanischen Erbrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Unfall- und Schadensersatzrecht. Wir führen die Forderungseinziehung, Anerkennung von ausländischen (insbesondere deutschen) Vollstreckungstiteln und anschlieβende Zwangsvollstreckung in den USA durch. Weitere Rechtsgebiete auf Anfrage.

  • Gutachten zum amerikanischen Recht:
    Wir erstellen gutachterliche Stellungnahmen zum amerikanischen Bundesrecht (Federal Law) und Recht der einzelnen Bundesstaaten (State Law) für Sie und Ihre Mandanten.  Ob einzelne Rechtsfragen oder komplizierte Sachverhalte: den Umfang bestimmen Sie. SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW verfügt in den USA über die erforderlichen Recherchemöglichkeiten und Zugang zu aktuellen und umfassenden Informationen. Auf Wunsch erstellen wir Gutachten auch zweisprachig und rechtsvergleichend für Sie.

  • Auslagerung einzelner Probleme:
    Sie benötigen lediglich Unterstützung hinsichtlich einzelner grenzüberschreitender Problemstellungen oder Fragen des amerikanischen Rechts, wollen den Fall jedoch in eigener Regie weiter bearbeiten und koordinieren? Greifen Sie punktuell oder fortlaufend auf unser know-how zurück. SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW unterstützt und berät Sie gerne bedarfsorientiert. Die Kommunikation und Abwicklung kann dabei über Sie erfolgen, ohne direkt an Ihre Mandanten heranzutreten.

  • Rechtsvergleichende Beratung:
    Das Gerichtssystem, die materiellrechtlichen Regelungen, die Verfahrensabläufe sowie die zu beachtenden Fristen und Formvorschriften im amerikanischen Recht unterscheiden sich grundsätzlich und in vielerlei Hinsicht vom deutschen System. Ihr Haftungsrisiko ist enorm und in Deutschland grundsätzlich nicht versicherbar. Die Zusammenarbeit mit einem amerikanischen Anwalt birgt erhebliche Gefahren jenseits von sprachlichen Miβverständnissen, da dieser mit deutschem Recht und Verfahrensabläufen nicht vertraut ist und damit Ihre Ausgangssituation und Ihre Erwartungen bzw. Verständnismöglichkeiten nicht vollständig erfassen kann.

    SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW berät und vertritt Mandanten auf der Grundlage langjähriger gerichtlicher und außergerichtlicher Anwaltserfahrung in beiden Ländern.
  • Bindeglied zu Ihrem US-Anwalt:
    Ihr Mandant wird in den USA bereits anwaltlich vertreten oder Sie haben sich bereits auf einen anwaltlichen Vertreter vor Ort festgelegt? SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW kann als Bindeglied zwischen Ihrem amerikanischen Anwalt vor Ort und Ihnen bzw. Ihrem Mandanten für eine effizientere Kommunikation und und produktivere Zusammenarbeit sorgen. Wir stellen sicher, dass Sie stets zeitnah und umfassend informiert sind. Sie und Ihre Mandanten müssen stets wissen, wo Sie stehen, welche Schritte folgen, was genau von Ihnen erwartet und benötigt wird, und wieviel Zeit sie dafür haben.

  • Zweisprachige Verhandlungshilfe:
    Wir unterstützen Sie gerne zweispachig bei Vertragsverhandlungen und in der Kommunikation mit englischsprachigen Partnern, Kunden und Gegnern. Nutzen Sie unsere sprachliche, kulturelle und rechtliche Kompetenz zugleich.

  • Prozeβkosten und Anwaltsgebühren in den USA:  
    Wir beraten Sie hinsichtlich der zu erwartenden Kosten eines Rechtsstreits in den USA und erläutern die einzelnen Kostenfaktoren von der Prozeβvorbereitung und Gerichtskosten in den USA über die Beweiserhebung (einschlieβlich Sachverständige) bis zur Geschworenenvehandlung. Kostenprüfung: Überprüfung von anwaltlichen Gebührenrechnungen und Kostenrechnungen in Zusammenhang mit anwaltlicher und gerichtlicher Tätigkeit in den USA. Prüfung der Erstattungsfähigkeit von Prozeβkosten und Anwaltsgebühren in den USA; sinnvollerweise bevor diese Kosten entstehen.
  • Komplementäre Dienstleistungen:
    Wir kümmern uns um die Beschaffung von Urkunden, Registerauszügen und Dokumenten in den USA und erledigen die Anfertigung und Abgabe von Erklärungen vor Behörden in den USA. Wir besorgen Bonitätsprüfungen, Ermittlung von Zeugen, Schudnerermittlung und Erbenermittlung für Sie. Wir organisieren professionelle Nachforschungen, Überwachungen und Vernehmungen in den USA. Wir verschaffen Wertgutachten in den USA und können technische, wirtschaftliche, medizinische und sonstige Sachverständige für Sie ausfindig machen. Erfahren Sie mehr unter unserer Seite >> weitere Dienste.

 

 
 
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