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Produkthaftung in den USA für deutsche Unternehmen und Versicherer
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Deutsche / Doppelte Staatsangehörigkeit
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Die Zwangsvollstreckung in den USA ist für im Ausland ansässige Mandanten mit einer Vielzahl von Schwierigkeiten und Ungewißheiten verbunden. Ausländische Urteile und Titel sind zudem in aller Regel nicht ohne weiteres vollstreckbar.
SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW vertritt deutsche und deutschsprachige Gläubiger im Rahmen der zwangsweisen Beitreibung von Forderungen in den USA.

  • Anerkennung von deutschen Vollstreckungstiteln: SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW betreibt für Privatkunden, Unternehmen und Anwaltskanzleien aus Deutschland und deutschsprachigen Ländern die gerichtliche Anerkennng von deutschen und ausländischen Urteilen und sonstigen Vollstreckungstiteln in den USA (einschlieβich Versäumnisurteile und Vergleiche).

  • Zwangsversteigerung und Pfändung in den USA: Durchführung der Zwangsvollstreckung in Forderungen, bewegliches Vermögen und Grundeigentum in den USA

  • Vollstreckung von Schiedsgerichtsurteilen: Zwangsvollstreckung aus Urteilen und Titeln ausländischer Schiedsgerichte in den USA

  • Schuldnerermittlung in den USA: Ermittlung des Aufenthaltsorts von regelmäβig in den USA ansässigen Schuldner und Schuldnern, die sich in die USA abgesetzt haben

  • Ermittlung von Vermögenswerten in den USA: Ermittlung von beweglichem und unbeweglichem Schuldnervermögen in den USA zum Zwecke der Zwangsvollstreckung; Bonitätsprüfung in den USA zur Beurteilung der wirtschaftlichen Erfolgsaussichten der Zwangsvollstreckung in den USA

  • Zwangshypothek – Pfandrechte: Eintragung von Zangshypotheken, Geltendmachung von Pfandrechten gegen Forderungen und Rechte Ihres Schuldners gegen Dritte, z.B. vertragliche Forderungen, Schadensersatzforderungen, Bankkonten, Gesellschaftsanteile. Pfandrechte können auch gegen den künftigen Erlös aus Rechtsstreitigkeiten, an denen Ihr Schuldner beteiligt ist, geltend gemacht werden.

  • Anfechtung in den USA: Prüfung der Wirksamkeit und Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners, welche die Haftungsmasse vermindern oder die Vollstreckung vollständig vereiteln, insbesondere Schenkungen sowie Übertragung von Grundeigentum, Abtretung von Forderungen, Veräuβerung von Vermögensgegenständen unter Wert etc. an Ehegatten und Familienangehörige; Prüfung der Anwendbarkeit des deutschen oder amerikanischen Anfechtungsrechts auf einzene Verfügungen des Schuldners

  • Abwehr der Zwangsvollstreckung in den USA: Verteidigung gegen Vollstreckungsmaβnahmen gegen Ihr in den USA belegenes Vermögen, insbesondere Zwangsversteigerung von Grundstücken, Pfändung von Bankkonten,
    Beteiligungen etc.

  • Verteidigung gegen amerikanische Vollstreckungstitel: Prüfung des ordnungsgemäβen Zustandekommens und der Wirksamkeit amerikanischer Urteile und Vollstreckungstitel, welche auβerhalb der USA vollstreckt werden sollen.

  • Zustellung in den USA: Durchführung der wirksamen Zustellung von Vollstreckungstiteln und anderen Urkunden an Schuldner und Dritte in den USA zur Vorbereitung der Zwangsvollstreckung in Deutschland und den USA

  • Immobilienkrise, Zwangsversteigerung (foreclosure) und short sale: Die Immobilienkrise und der damit verbundene dramatische Einbruch der Immobilienpreise bietet gut aufgestellten Käufern und Schnäppchenjägern insbesondere in Kalifornien hervorragende Investitionsmöglichkeiten zum Erwerb von selbstgenutzten Objekten oder Immobilien zur Vermietung in Gegenden mit hohem Mietniveau. Besonders günstige Konditionen lassen sich in Zwangsversteigerungsverfahren vor der Auktion erzielen. Gleiches gilt bei sog. short sales, wenn Banken sich bereit erklären, vor der Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens der Veräußerung der Immobilie zu einem Preis unterhalb des Werts Ihrer Hypothek zuzustimmen. Hierzu sind geschickte und hartnäckige Verhandlungen erforderlich. Wir habe unsere besondere Kompetenz auf diesem Gebiet bereits in der Vergangenheit erfolgreich unter Beweis gestellt.

  • Gutachten zum Zwangsvollstreckungsrecht und Anfechtungsrecht in den USA, werden von SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW auf Wunsch rechtsvergleichend und zweisprachig erstellt.

 

 

 

--© SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW 20102009-
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