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Produkthaftung in den USA für deutsche Unternehmen und Versicherer
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Deutsche / Doppelte Staatsangehörigkeit
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Die Regelungen des amerikanischen Pflichtteilsrechts und zur Enterbung in den USA finden sich im Erbrecht der einzelnen Bundesstaaten (z.B. kalifornisches Erbrecht, texanisches Erbrecht, Erbrecht des Staates Florida etc.). Das Erbrecht in den USA lässt dem Erblasser grundsätzlich mehr Freiheit und Gestaltungsmöglichkeit bei der Verfügung über den Nachlass, als das deutsche Erbrecht.

Die vollständige Enterbung eines Ehegatten ist jedoch in den meisten US-Bundesstaaten grundsätzlich nicht möglich, wenn der enterbte Ehegatte nicht in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsvereinbarung wirksam zugestimmt hat.

Einige Bundesstaaten sehen die Gütergemeinschaft („Community Property States“) als gesetzlichen Güterstand vor. Vereinfacht dargestellt steht dem überlebenden Ehegatten in diesen Staaten mit einigen Ausnahmen die Hälfte des nach Eheschliessung erorbenen Vermögens („Community Property“) zu.

In den Bundesstaaten ohne Gütergemeinschaft hat der überlebende Ehegatte ein Pflichtteilsrecht am Nachlass des Verstorbenen. Viele Bundesstaaten erlauben jedoch dem Erblasser, dieses gesetzliche Pflichtteilsrecht teilweise oder vollständig zu umgehen, indem er Vermögensgegenstände vor seinem Ableben wirksam dem Nachlass („Estate“) und der gerichtlichen Nachlassverwaltung („Probate“) entzieht, z.B durch Übertragung auf Trusts. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Erbrecht der jeweiligen Bundesstaaten.

Volljährige Kinder haben in den USA grundsäztlich kein Pflichtteilsrecht und können in allen Bundesstaaten (ausser Lousiana) vollständig enterbt werden. Eines wichtigen Grundes bedarf es nicht. Soweit ein Grund für die Enterbung genannt wird, hat der enterbte Abkömmling die Möglichkeit, das Testament mit der Behauptung anzufechten, dass der Grund für die Enterbung tatsächlich nicht vorlag.

Minderjährige Kinder werden in einigen Bundesstaaten in unterschiedlichem Umfang vor vollständiger Enterbung geschützt. Kindern, die nach Errichtung eines Testaments geboren wurden, steht regelmässig ein gesetzliches Erbrecht zu, wenn sich die Absicht der Enterbung nicht ausdrücklich aus dem Testament ergibt.

Nichteheliche Kinder sind in den USA zwischenzeitlich nicht mehr vollständig vom Erbe ausgeschlossen. Sie können allerdings ebenso wie eheliche Kinder enterbt werden (s.o.)

Eltern haben in den USA kein Pflichtteilsrecht und können jederzeit ohne Angaben von Gründen enterbt werden, falls sie unter den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ein Erbrecht haben sollten. Gleiches gilt für Geschwister.

Die Voraussetzungen und Fristen für die Geltendmachung von Pflichtteilen in den USA und die Anfechtung von Testamenten unterscheiden sich in den einzelnen Bundesstaaten. Je nach Sachverhalt muss der enterbte Ehegatte das Testament und ggf. Trusts und andere Verfügungen fristgerecht gerichtlich anfechten. Es ist daher dringend anzuraten, bereits frühzeitig die Hilfe eines Rechtsanwaltes mit Sitz und Zulassung in den USA in Anspruch zu nehmen.

 


 

 

 

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