Das Erbrecht der USA stellt Erben und Begünstigte in Deutschland ebenso wie deren Anwälte vor eine Vielzahl von Problemen und Herausforderungen. Die Regelungen des materiellen Erbrechts variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat und weichen vom deutschen Recht inhaltlich und systematisch erheblich ab. Zahlreiche Formvorschriften und Fristen bergen zusätzliche Risiken. Holger Siegwart, Esq. ist sowohl in Deutschland als auch den USA als Rechtsanwalt zugelassen und hat zudem in beiden Ländern über Jahre hinweg Mandanten außergerichtlich und vor Gericht vertreten.
SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW vertritt deutsche und deutschsprachige Erben und Anspruchsteller bei der Abwicklung von Erbfaellen in den USA. Wir verfolgen Ihre Rechte gegenüber Nachlassverwaltern, Treuhändern, Miterben, amerikanischen Behörden und sonstigen Anspruchsgegnern. Holger Siegwart, Esq. ist sowohl in Deutschland als auch den USA als Rechtsanwalt zugelassen und hat zudem in beiden Ländern über Jahre hinweg Mandanten außergerichtlich und vor Gericht vertreten.
Im Rahmen der Nachlassplanung bietet das amerikanische Erbrecht wesentlich mehr Flexibilität. Insbesondere die Errichtung von Trusts eröffnet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten zur besseren Umsetzung Ihrer Wünsche und steuerlichen Optimierung.
Nachlassabwicklung in den USA
- Probate: Bei testamentarischer und gesetzlicher Erbfolge wird der Nachlass in den USA grundsätzlich von einem Treuhänder (Executor oder Administrator) mit weitreichenden Aufgaben und Befugnissen unter gerichtlicher Aufsicht abgewickelt, sog. Probate-Verfahren. Die Geltendmachung von Rechten, insbesondere gegen Maßnahmne des Treuhänders ist fristgebunden und unterliegt strengen Formvorschriften.
SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW vertritt Erben und Begünstigte im Probate-Verfahren vor den Nachlassgerichten und gegenüber dem Treuhänder, Miterben und anderen Begünstigten.
- Living Trust: Die Weitergabe von Vermögenswerten an die nächste Generation erfolgt in den USA oftmals mittels eines Trust. Die Nachlassabwicklung wird von einem Treuhänder (Trustee) mit weitreichenden Befugnissen und Aufgaben vorgenommen und unterliegt nicht der gerichtlichen Aufsicht. Gerichtlicher Rechtsschutz gegen Maßnahmen und Versäumnisse des Trustee ist fristgebunden und unterliegt strengen Formvorschriften. SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW vertritt Begünstigte von Trusts, insebesondere Living Trusts, im Rahmen der Interessenwahrnehmung gegenüber dem Trustee und anderen Begünstigten.
- Nachlassverzeichnis: Wir unterstützen Sie in den USA im Rahmen derDurchsetzung Ihres Anspruches auf Erteilung eines Nachlassverzeichnisses, der Überprüfung von Nachlaβverzeichnissen und des fristgerechten Einspruchs gegen und der Berichtigung von unrichtigen oder unvollständigen Nachlassverzeichnissen
- Rechnungslegung: Erben und Begünstigte haben Anspruch auf Erteilung von Zwischenabrechnungen und Endabrechnung durch den Trustee, Executor oder Administrator: Wir vertreten Sie in den USA bei der Durchsetzung Ihres Anspruches auf Erteilung einer prüffähigen Zwischenabrechnung und Endabrechnung gegen Nachlassverwalter und Nachlasstreuhänder, der Überprüfung von Zwischenabrechnungen und Schluβrechnungen, dem fristgerechter Einspruch gegen und der Berichtigung von unrichtigen oder unvollständigen Zwischenabrechnungen und Endabrechnungen des Administrator, Executor oder Trustee.
- Nachlassbewertung: Zur Überprüfung der Bewertung von Nachlassgegenständen, insbesondere Grundstücken, und Nachlassforderungen, und kurzfristigen Beschaffung von Gutachten zur Wertermittlung arbeiten wir mit qualifizierten Sachverständigen zusammen
- Nachlassverbindlichkeiten: Wir prüfen für Sie die Berechtigung von Nachlaβverbindlichkeiten und Bewertung von Nachlaβverbindlichkeiten und verteidigen Sie gegen ungerechtfertigte Belastungen und Kürzungen Ihres Erbteils oder Anspruchs.
- Kosten der Nachlassabwicklung und Nachlaβverwaltung in den USA: Unsere Kanzlei prüft Kostenrechnungen und Vergütungsforderungen des Trustee, Administrator, oder Executor und legt fristgerecht Einspruch gegen Vergütungsabrechnungen und Kostenrechnungen eines Trustee, Administrator oder Executor ein. Erforderlichenfalls machen wir Ihre Ansprüche auf Erstattung überhöhter Kosten und Vergütung geltend.
- Auszahlung: Geltendmachung und Durchsetzung Ihres Anspruches auf Auszahlung der Ihnen zustehenden Beträge einschließlich Zinsen gegen Trustee, Administrator und Executor; Geltendmachung von Vorschuß- und Abschlagszahlungen in geeigneten Fällen
- Abberufung eines Trustee, Administrator oder Executor kann im Falle von groben Pflichtverletzungen oder Untätigkeit in Betracht kommen. Ihre Rechte als Erbe oder Begünstigter hängen von den Umständen des Einzelfalles ab
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- Einstweiliger Rechtsschutz gegen Trustee, Administrator oder Executor, steht im Falle von Untätigkeit oder groben Pflichtverletzungen zur Verfügung, insbesondere zur Vornahme dringender Amtshandlung und Unterlassung beeinträchtigender Verfügungen
- Schadensersatz: Überprüfung der Geschäftsführung des Trustee, Administrator oder Executor und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, insbesondere im Hinblick auf Unterschlagung von Nachlassvermögen, Eigennutzung und Verschwinden von Nachlassgegenständen, Bewertung und Veräußerung von Nachlassgegenständen, Anlage und Nutzung von Nachlassvermögen, unberechtigte und überhöhte Zahlungen and Begünstigte und Dritte, Eingehung überhöhter oder nicht erforderlicher Nachlassverbindlichkeiten
- Pflichtteil - no contest clause: Pflichtteilsansprüche sind auch im Erbrecht der amerikanischen Bundesstaaten vorgesehen. Der Kreis der Berechtigten unterscheidet sich oftmals vom deutschen Erbrecht. Darüber hinaus sind im amerikanischen Erbrecht sog. no-contest Klauseln häufig anzutreffen, wonach ein Erbe oder Begünstigter seine Zuwendung verliert, wenn er erfolglos die Anfechtung des Testaments betreibt. SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW unterstützt Sie bei der Prüfung und fristgerechten Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen nach amerikanischem Recht und der Überprüfung von Verfallsklauseln
- Testamentsanfechtung in den USA: Versehentlich und absichtlich übergangene Erben haben ggf. die Möglichkeit, gegen benachteiligende letztwillige Verfügungen vorzugehen. Wir vertreten Sie im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussicht einer Testamentsanfechtung oder Trustanfechtung und ggf. form- und fristgerechten Durchführung der Anfechtung und Geltendmachung Ihrer Rechte.
- US-amerikanische Erbschaftssteuer: Wir beraten und vertreten Sie im Rahmen der Abwicklung Ihrer steuerlichen Belange als Erbe oder Begünstigter in den USA. Als in den USA zugelassener Rechtsanwalt (attorney at law) ist Holger Siegwart, Esq. befugt, Ihre Interessen vor den amerikanischen Steuerbehörden wahrzunehmen.
- Ermittlung von Erben und Nachlaβgegenständen: Die Ermittlung des Aufenthalts von Personen sowie das Auffinden von zum Nachlass gehörigen Vermögenswerten (z.B. Grundstücke, Firmenbeteiligungen, Kapitalanlagen, Bankkonten) in den USA bereitet in Deutschland ansässige Erben erhebliche Probleme. Wir führen für Sie die erforderlichen Nachforschungen durch.
- Gutachten: Wir erstellen Gutachten zum amerikanischen Erbrecht, auf Wunsch auch zweisprachig und rechtsvergleichend.
Nachlassplanung
- Testamente: Die Vorschriften über die wirksame Errichtung von Testamenten unterscheiden sich im deutschen und amerikanischen Erbrecht erheblich voneinander. Darüber hinaus sind die materiellen Vorschriften des Erbrechts zum Teil sehr verschieden. Wir sind mit diesen Unterschieden und den daraus resultierenden Schwierigkeiten vertraut und auf Testamentsgestaltung mit internationalem Hintergrund spezialisiert.
- Trust: Ein wesentliches Element in der Nachlass- und Vermögensplanung nach amerikanischem Recht sind Trusts. Trusts bieten ein hohes Maß and Flexibilität und Gestaltungsfreiheit, welches im deutschen Erbrechtn dieser Form nicht bekannt ist. Trusts dienen nicht nur der besseren Umsetzung der Absichten des Erblassers, sondern auch der Steueroptimierung, dem Schutz Minderjähriger Kinder und dem Schutz vor Gläubigern. Die Errichtung (und ggf. das Zusammenspiel von mehreren) Trusts ist besonders für Familien, Nachlässe von erheblichem Wert, sowie bei Firmenbeteiligungen, Familienunternehmen, und Immbilienbesitz sinnvoll. Wir beraten und vertreten deutsche und amerikanische Mandanten bei der Errichtung und Betreuung verschiedener Arten von Trusts im Rahmen der Nachlaßplanung und Vermögensplanung in den USA.
- Eheleute: Nachlassplanung und Trusts für Eheleute unter besonderer Berücksichtigung der Freibeträge und steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Ehegatten
- Generation Skipping: Generationsübergreifende Nachlassplanung für Nachlässe von erheblichem Wert unter Ausnutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten.
- Nachlassplanung für in den USA belegenes Vermögen von Ausländern, insbesondere Immobilien, Bankguthaben, Wertpapierdepots, Beteiligungen an Gesellschaften.
- Nachlassplanung für in den USA lebende Ausländer, insbesondere Green Card Inhaber (Permanent Residents) und Inhaber von E, L und H1B Visa sowie gemischt-nationale Ehen (nur ein Ehegatte ist US-Staatsangehöriger)
- Steuerliche Gestaltung im Rahmen der Nachlaβplanung insbesondere im Hinblick auf us-amerikanische Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer, Einkommensteuer, Freibeträge und abzugsfähige Positionen. Unsere Beratung ist dabei auf seriöse Gestaltungsmöglichkeiten ausgerichtet und zielt nicht auf Umgehungsgeschäfte oder Grauzonen ab, die im Zweifel vor den Steuerbehörden keinen Bestand haben und sich nach kostspieligem Rechtsstreit als Eigentor erweisen können.
- Gesellschaftsrechtliche Lösungen: Gründung und Betreuung von Familiengesellschaften im Rahmen der Nachlassplanung und –abwicklung mit besonderem Augenmerk auf Schutz vor Gläubigerzugriff.
- Altersvorsorge und Nachlassplanung: Berücksichtigung von 401(k), IRA, Roth IRA, betrieblicher Altersvorsorge und anderen Vorsorgeinstrumenten in den USA unter erbrechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten
- Versicherungsleistungen und Nachlassplanung: Planung, Ausgestaltung und Zuordnung von Versicherungsschutz in den USA, insbesondere durch Lebensversicherungen, unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher Aspekte
- Schutz vor Gläubigern: Durch erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten läßt sich ein hohes Maß an Sicherheit vor dem Zugriff durch Gläubiger erzielen. Dies ist insbesondere für Mandanten mit bedeutenden Vermögenswerten einerseits und risikogeneigter oder haftungsrelevanter beruflicher bzw. unternehmerischer Tätigkeit andererseits von Bedeutung. Unsere Beratung ist dabei auf seriöse Gestaltungsmöglichkeiten ausgerichtet und zielt nicht auf riskante Umgehungsgeschäfte oder Grauzonen ab.
- Treuhänder – Trustee: Auswahl und provisionsfreie Vermittlung von professionellen und institutionellen Treuhändern
- Inhaltliche Überprüfung und von bestehenden Testamenten, Trusts und Nachlassplänen nach amerikanischem Recht unter besonderer Berücksichtigung der betroffenen Staatsangehörigkeiten und Ihres außerhalb der USA belegen Vermögens
- Aktualisierung von Testamenten, Trusts und Nachlassplänen: Im Falle der Änderung Ihrer persönlichen Situation, zB bei Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Erwerb von Gundvermögen, Errichtung von Gesellschaften und Erwerb von Beteiligungen, wesentlichem Vermögenszuwachs, Änderung der Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsberechtigung, Wegfall von Begünstigten oder Undank wird Ihre bisherige Nachfolgeregelung der neuen Situation nicht mehr gerecht. Ihre Nachlassplanung muß in diesen Fällen dringend überarbeitet werden, um die beabsichtigten Begünstigten im gewünschten Umfang abzusichern und zusätzliche, kostspielige Schwierigkeiten für Ihre Liebsten nach Ihrem Tod zu vermeiden.
- Steuerliche Optimierung bestehender Testamente, Trusts und Nachlasspläne insbesondere im Hinblick auf us-amerikanische Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer, Einkommensteuer, Freibeträge und abzugsfähiger Positionen. Unsere Beratung ist dabei auf seriöse Gestaltungsmöglichkeiten ausgerichtet und zielt nicht auf riskante Umgehungsgeschäfte oder Grauzonen ab, die im Zweifel vor den Steuerbehörden keinen Bestand haben und sich nach kostspieligem Rechtsstreit als wesentlich tuerer erweisen können.
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen nach amerikanischem Recht sollten Teil einer umfassenden Nachlassplanung sein, soweit Sie in den USA ansässig sind oder sich regelmäßig in den USA aufhalten.
Erbschaftssteuer
- Steuerliche Abwicklung: Wir beraten und vertreten Sie im Rahmen der Abwicklung Ihrer steuerlichen Belange als Erbe oder Begünstigter in den USA. Als in den USA zugelassener Rechtsanwalt (attorney at law) ist Holger Siegwart, Esq. befugt, Ihre interessen vor den amerikanischen Steuerbehörden wahrzunehmen.
- Steuererklärung: Zu unserem Service gehört die Erstellung und Abgabe von Steuererklärungen in den USA. Sowit erforderlich werden hierzu spezoalisierte Steuerberater hinzugezogen.
- Steuernummer: Wir vertreten Sie im Rahmen der Beschaffung einer amerikanischen Steuernummer für ausländische Erben und Begünstigte
- IRS: Führung Ihrer Korrespondenz und Wahrnehmung Ihrer Interessen gegenüber den amerikanischen Steuerbehörden
- Steuererstattung: Ansprüche auf Erstattung zuviel bezahlter oder einbehaltener Steuern in den USA, insbesondere nach Verkauf von Grundstücken und Auflösung von Konten; Prüfung und Geltendmachung Ihrer abzugsfähigen Kosten und Auslagen
- Steuerliche Planung und Steueroptimierung in den USA im Rahmen der Nachlassplanung, Erstellung von Gesamtkonzepten für Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Generation Skipping Tax und Einkommensteuer und optimale Nutzung von Steuerfreibeträgen, Absatzmöglichkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten für Ehegatten und Unternehmer. Unsere Beratung ist dabei auf seriöse Gestaltungsmöglichkeiten ausgerichtet und zielt nicht auf Umgehungsgeschäfte oder Grauzonen ab, die im Zweifel vor den Steuerbehörden keinen Bestand haben und sich nach kostspieligem Rechtsstreit als Eigentor erweisen können. Soweit erforderlich ziehen wir spezialisierte Steuerberater hinzu.
- Besteuerung von Versicherungen und Leistungen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge in den USA
- Gutachten: Wir erstellen Gutachten zum amerikanischen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, auf Wunsch auch zweisprachig und rechtsvergleichen
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