Die Beibehaltungsgenehmigung (BBG) und doppelte Staatsangehörigkeit für Deutsche in den USA ist für viele deutsche Staatsbürger in den Vereinigten Staaten, die einen US-Amerikanischen Pass beantragen, aber ihren deutschen Pass nicht verlieren wollen, zu einer wichtigen Frage geworden.
Hier finden Sie Hinweise und Informationen bzgl. Beibehaltungsgenehmigung und Doppelte Staatsangehörigkeit für Deutsche in den USA: Amerikaner werden und deutsch bleiben || Muster einer Beibehaltungsgenehmigung (BBG) || Beibehaltunsgenehmigung (BBG) Kosten und Gebühren (anklicken)
- Doppelte Staatsbürgerschaft USA - Deutschland: Für Deutsche, die lange in den USA leben, ist es oft von Vorteil, die amerikanische Staatsangehörigkeit zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit zu erwerben. Die doppelte Staatsangehörigkeit ist sowohl nach amerikanischem als auch nach deutschen Recht grundsätzlich möglich.
- Beibehaltungsgenehmigung (BBG) – Gründe und Voraussetzungen: Den Antrag können deutsche Staatsangehörige stellen, welche die amerikanische Staatsangehörigkeit erwerben und dabei die deutsche Staatsangehörigkeit behalten möchten. Die Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung ist eine Ermessensentscheidung, welche unter Berücksichtigung der konkreten Umstände Ihres Falles ergeht.
Die Beibehaltungsgenehmigung kann erteilt werden, wenn Sie nachvollziehbare Gründe haben, aus denen der angestrebte Erwerb der amerikanischen Staatsangehörigkeit in Ihrer konkreten Situation für Sie von Vorteil ist und Sie fortbestehende Bindungen an Deutschland haben, die das Nebeneinander beider Staatsangehörigkeiten rechtfertigen.
- Beibehaltungsgenehmigung (BBG) – Antrag und Beratung: Wir besprechen alle erforderlichen Informationen und Unterlagen mit Ihnen und erstellen den Antrag auf Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung für Sie. Wir vertreten Sie gegenüber dem Bundesverwaltungsamt in Köln bis zum Erlass eines endgültigen Bescheids.
- Beibehaltungsgenehmigung (BBG): Erleichterungen für Deutsche mit langjährigem Aufenthalt in den USA: Bei der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gibt es Erleichterungen und Vereinfachungen, wenn Sie schon sehr lange in den USA leben. Dann kann grundsätzlich von einem erhöhten Integrationsinteresse ausgegangen werden.
- Verlust der Deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb der US-Amerikanischen Staatsangehörigkeit: Beachten Sie, dass Sie mit dem Erwerb der US-Staatsangehörigkeit automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn Ihnen nicht zuvor die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erteilt wurde, selbst wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen würden. Stellen Sie den Antrag auf Erteilung der amerikanischen Staatsangehörigkeit erst, wenn Sie die Beibehaltungsgenehmigung in Händen halten!
- Wiedereinbürgerung: Wiedererlangung der deutschen Staatsangehörigkeit für ehemalige Deutsche in den USA: Viele in den USA lebende Deutsche mussten sich in der Vergangenheit, bevor die Möglichkeit der Beibehaltung geschaffen wurde, für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Mit dem Erwerb der amerikanischen Staatsangehörigkeit haben sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit leider verloren. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für ehemalige Deutsche die Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft wieder zu erwerben.
Wir beraten ehemalige deutsche Staatsangehörige hinsichtlich der Wiedererlangung der deutschen Staatsangehörigkeit. Wir erstellen die erforderlichen Anträge für Sie und vertreten Sie gegenüber den deutschen Behörden.
- Erleichterte Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher, die nach dem 31.12.1999 die US-Amerikanische Staatsangehörigkeit erworben haben: Wenn Sie zu dieser Personengruppe gehören, gibt es sehr wahrscheinlich Erleichterungen und Vereinfachungen für Sie, wenn Sie Ihre verlorene deutsche Staatsangehörigkeit wieder haben möchten, ohne die US-Amerikanische Staatsangelegenheit zu verlieren.
- Deutsche Rente in den USA: Sie haben früher in Deutschland gearbeitet und beziehen in den USA eine Rente aus Deutschland? Wir beraten und vertreten in den USA lebende Deutsche und ehemalige deutsche Staatsangehörige in den USA hinsichtlich ihrer Ansprüche gegen deutsche Rentenversicherungsträger und der Gewährung von Leistungen in Deutschland bzw. aus Deutschland in die USA.
- Rente aus Deutschland – Steuern in den USA: Wir beraten Sie hinsichtlich der Besteuerung Ihrer deutschen Rente in den USA. Viele deutsche Rentner in den USA deklarieren Ihre Renteneinkünfte aus Deutschland in den USA nicht korrekt. Vermeiden Sie Probleme mit dem IRS!.
- Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit: Der häufigste Erwerbsgrund für die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Abstammung von deutschen Vorfahren. Möglicherweise sind Sie deutscher Staatsangehöriger, ohne es zu wissen. In diesem Fall bedarf es nicht der Einbürgerung, für welche andere Voraussetzungen gelten. Wir beraten Sie hinsichtlich der Voraussetzungen für die Feststellung Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit und vertreten Sie im Feststellungsverfahren.
- Leben und Arbeiten in Deutschland: Wir beraten Sie hinsichtlich der Wohnsitznahme und Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland, sowie den damit zusammenhängenden weitergehenden Fragestellungen.
- Ausländische Ehegatten: Wir beraten Sie zu den rechtlichen Fragestellungen in Zusammenhang mit der Eheschließung mit einem ausländischen Ehegatten sowie der Einreise und dem Aufenthalt Ihres ausländischen Partners im Bundesgebiet.
- Deutsches Staatsangehörigkeitrecht und Deutsches Aufenthaltsrecht: Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zu weiteren Fragen des deutschen Staatsangehörigkeits- und Aufentaltsrechts gerne zur Verfügung.
- Erbrechtliche Besonderheiten für Deutsche im Ausland und bei doppelter Staatsangehörigkeit: Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger Ihren regelmässigen Aufenthalt in den USA haben, sind bei der Nachlassplanung und der Abwicklung von Erbfällen zahlreiche Besonderheiten zu beachten. Auf solche Fallgestaltungen ist SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW spezialisiert.
- Doppelbesteuerung USA - Deutschland: Bei grenzüberschreitender unternehmerischer Tätigkeit, bei Erwerbstätigkeit in Deutschland und den USA, sowie bei Erbfällen mit Auslandsbezug wollen oftmals sowohl deutsche als auch amerikanische Finanzbehörden bei Ihnen zugreifen. Wir beraten und vertreten in Deutschland und den USA ansässige Mandanten zu Fragen der Doppelbesteuerung.
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