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Produkthaftung in den USA für deutsche Unternehmen und Versicherer
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Deutsche / Doppelte Staatsangehörigkeit
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Im Rechtssystem der USA ist die Sammelklage (Class Action) eine besondere Verfahrensart, bei welcher eine grosse Anzahl von Parteien ihre Ansprüche in einem einzigen Verfahren geltend machen kann. Auch deutsche Unternehmen werden in den USA auf diese Weise verklagt.
Normalerweise wird diese Klage in den USA von einem oder mehreren Klägern für die vermeintliche Klasse (proposed class) erhoben. Diese Klasse muss aus einer Gruppe oder Vielzahl von Betroffenen bestehen, welche einen gleichartigen Schaden oder eine gleichartige Verletzung erlitten haben. Letztere können z.B. aus einer unzulässigen Geschäftspraktik resultieren, durch welche alle Kläger in typischer Weise betroffen sind.

Häufig liegen Sammelklagen auch Ansprüche aus Produkthaftung zugrunde. Solche Anspüche können insbesondere auch auf unzureichender Produktdokumentation oder unterlassenen bzw. nicht ausreichenden Warnungen sowie Verstössen gegen die Verpflichtung zum Rückruf von fehlerhaften Produkten in den USA beruhen. Hier bestehen besondere Haftungsrisiken für deutsche Unternehmen auf dem US-amerikanischen Markt.
In der Zivilprozessordnung für die US-Amerikanischen Bundesgerichte sind bestimmte Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Sammelklage festgelegt. Die Klasse muss so gross sein, dass Einzelklagen nicht praktikabel wären (Numerosity). Es müssen gemeinsame rechtliche oder tatsächliche Streitpunkte vorliegen (Commonaliy). Die Kläger oder Beklagten müssen hiervon alle in typischer Weise betroffen sein (Typicality), und die Musterkläger müssen die Interessen der Klasse angemessen schützen (Adequacy).

Sammelklagen können vor einem US-Bundesgericht (Federal Court) erhoben werden, wenn der Anspruch der Kläger sich aus dem US-Amerikanischen Bundesrecht (Federal Law, im Gegensatz zu State Law, dem Recht der einzelnen Bundestaaten) ergibt, wenn der Streitwert mehr als 5.000.000 Dollar beträgt, oder wenn Kläger und Beklagte in unterschiedlichen Staaten ansässig oder ausländische Parteien beteiligt sind (diversity; hier stark vereinfacht dargestellt.)
Die Mehrheit der Sammeklagen wird in den USA vor den Gerichten der Bundesstaaten (State Court) erhoben, welche eigene, oftmals abweichende Prozessordnungen haben. Die Gerichte der einzelnen Bundesstaaten werden oftmals für eher klägerfreundlich gehalten, während Bundesgerichte als eher beklagtenfreundlich eingeschätzt werden. Wenn jedoch auch die Voraussetzungen für die Zuständigkeit der Bundesgerichte (Federal Court) vorliegen, kann eine beklagte Partei die Verweisung des Rechtstreits  von einem State Court an ein Bundesgericht beantragen (Removal). Hiervon machen ausländische Firmen, die in den USA verklagt werden, häufig Gebrauch.

Nach der Erhebung der Klage und der Erwiderung durch die Beklagten muss die Klägerseite die Anerkennung der Klasse durch das Prozessgericht beantragen (class certification). Die Beklagten können hiergegen Einspruch erheben und die Ablehnung beantragen. Gründe für die Ablehnung sind u.a., dass die Angelegenheit sich nicht für eine Sammelklage eignet weil der Schwerpunkt mehr auf einzelfallspezifischen und nicht auf gemeinsamen Streitpunkten liegen würde, oder weil die Kläger die vermeintliche Klasse nicht angemessen repräsentieren. Das Gericht prüft unter anderem die Grösse der Klasse und ob die Voraussetzungen der Zivilprozessordnung für die Anerkennung als Klage für eine Sammelklage erfüllt sind. Das Gericht prüft auch, ob die Anwälte der Kläger über die Eignung und Mittel verfügen die Sammeklage durchzuführen (in der Regel werden diese Prozesse auf Klägerseite von den Anwälten vorfinanziert).

Die Sammelklage nach US-Amerikanischem Modell bietet eine Reihe von Vorteilen. Sie eignet sich sehr gut für Sachverhalte, bei denen die Schäden für den einzelnen Betroffenen nicht so gross sind, dass sich die Rechtsverfolgung in den USA lohnen würde, so z.B. wenn einer Vielzahl von Verbrauchern nach dem gleichen Schema von Banken oder anderen Dienstleistern zu hohe Gebühren oder unberechtigte Gebühren in Rechnung gestellt werden, oder wenn eine Vielzahl von Verbraucher ein minderwertiges oder gefährliches Produkt erwirbt, wenn eine Vielzahl von Arbeitnehmern keine ausreichenden Pausen oder keine volle Űberstundenvergütung erhält, wenn eine Vielzahl von Anlegern getäuscht wurde, oder wenn eine Vielzahl von Verbrauchern durch unrichtige Produktangaben oder falsche Zusicherungen getäuscht wurde.
Die Sammelklage ist in solchen Fällen oft der einzige Weg, die Kosten dem Verursacher aufzuerlegen und so zugleich einen Abschreckungseffekt für andere zu erzielen. Hierdurch können dann auch andere denkbare Beklagte zu rechtstreuem Verhalten motiviert werden.

Sammelklagen dienen auch der Vereinheitlichung des Rechts und der Rechtssicherheit. Es wird sichergestellt, dass für eine Vielzahl gleichartiger Sachverhalte eine gleichlautende Entscheidung ergeht. Zudem wird ausgeschlossen, dass einem Beklagten durch abweichende Einzelfallentscheidungen unterschiedliche und sich widersprechende Verhaltensregeln auferlegt werden.
Insgesamt sind die  Prozesskosten einer Sammeklage niedriger als die Kosten einer Vielzahl von Einzelklagen zusammengerechnet. Andererseits sind die Anwaltskosten oftmals trotzem so hoch, dass nach deren Abzug für die einzelnen Kläger nur noch ein geringer Betrag oder gar nur ein Gutschein vom Beklagten Unternehmen übrigbleibt (coupon settlement).
Sammelklagen werden in den USA auch oft misbraucht, um grösseren Druck auf eigentlich rechtstreue Unternehmen auszuüben. Oftmals nehmen Sammelklagen ihren Ursprung in der nicht kundenfreundlichen oder nicht rechtzeitigen Reaktion von Unternehmen auf Verbraucherbeschwerden.

Gerade für deutsche Unternehmen besteht hier ein erhebliches Risiko, da das Beschwerdemanagement und der Kundenservice oftmals nicht den Anforderungen des US-amerikanischen Marktes gerecht werden. Die meisten Sammelklagen werden durch gerichtlichen Vergleich erledigt. Der Vergleich ist in der Regel binden für alle Mitglieder der Klasse. Jedes Mitglied hat aber grundsätzlich die Möglichkeit, den Vergleich abzulehnen und ggf. Eigene Ansprüche zu verfolgen (opt out). Ein Vergleich über eine Sammeklage einschliesslich der Anwaltsgebühren muss ausserdem vom Gericht genehmigt werden.


 

 

 

--© SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW 20102009-
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